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Kosten
Die Kosten, die im Rahmen des Kindergartenbesuchs zustande kommen, richten sich nach der aktuellen "Entgeltordnung" (siehe unten als PDF --> Download).
Seit dem 01. August 2018 entfallen die allgemeinen Kindertagesstättengebühren in Niedersachsen für Kinder ab 3 Jahren.
Ausgenommen davon sind folgende Kosten, die weiterhin von jedem Sorgeberechtigten getragen werden müssen:
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Betreuungsgebühren für Kinder unter 3 Jahren (siehe Gebührenordnung)
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Fotogeld (einmal im Jahr)
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Obstkorb und Müslibar
Für jedes Kind sind mit Aufnahme im Kindergarten ein Ordner, gefüllt mit Klarsichthüllen, mitzubringen.
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